Statuten

Statuten des Ortsvereins Girenbad

A. Name, Sitz und Zweck
1. Unter dem Namen «Ortsverein Girenbad» besteht ein gemeinnütziger
Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Girenbad Hinwil.
2. Der Verein fördert die Geselligkeit und das Zusammenleben der
Girenbader Bevölkerung.
3. Der Verein nutzt und unterhält das Spritzenhaus in Girenbad gemäss Gebrauchsleihvertrag mit der Gemeinde Hinwil.

B. Mittel
4. Der Verein sucht seine Ziele zu erreichen durch die Durchführung von
Anlässen aller Art im Spritzenhaus sowie die Organisation und
Unterstützung von Anlässen, die dem Vereinszweck dienen.
(Seniorenkaffee-Treff, Ausflüge etc.)
5. Die finanziellen Mittel bestehen aus den Jahresbeiträgen der
Mitglieder, den Beiträgen von Gönnerinnen und Gönner, dem
Vermögensertrag, dem Ertrag aus Vermietungen von Festzelten und
Bänken, sowie den Erträgen aus den jeweils durchgeführten Anlässen.
6. Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das
Vereinsvermögen.

C. Organisation
7. Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand
und die Revisoren.
8. Die ordentliche Generalversammlung (GV) findet einmal jährlich
Anfangs Jahr statt und muss unter Angabe der Geschäfte mindestens 14
Tage im Voraus schriftlich einberufen werden. Anträge zuhanden der GV
müssen dem Vorstand eine Woche vor der Versammlung schriftlich
vorliegen. Der Vorstand kann ausserordentliche Generalversammlungen
nach Bedarf einberufen. Ferner kann ein Fünftel der Mitglieder jederzeit
unter Angabe des Zwecks beim Vorstand die Einberufung einer GV
beantragen.

9. Der ordentlicher GV obliegen folgende Geschäfte:
 Wahl des Präsidenten / der Präsidentin und der übrigen
Vorstandsmitglieder
 Wahl der Revisorinnen / Revisoren
 Aufnahme von Mitgliedern
 Abnahme des Protokolls
 Abnahme der Jahresrechnung
 Festlegen der Mitgliederbeiträge
 Beschluss über Statutenänderungen und Vereinsauflösung
 Behandlung von Anträgen

10. Der Vorstand führt die laufenden Vereinsgeschäfte und vertritt den
Verein nach aussen. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern:
Präsident/in, Aktuar/in, Kassier/in. Mit Ausnahme des Präsidenten
konstituiert sich der Vorstand selbst.
11. Rechtsverbindliche Unterschriften führen Präsident/in zusammen mit
einem weiteren Vorstandsmitglied.
12. Der Vorstand entscheidet in eigener Kompetenz über Ausgaben bis
zu 1’000 Franken. Er legt die Entschädigung der Vorstandsmitglieder
fest.
13. Die zwei Revisorinnen / Revisoren stellen nach Prüfung der
Rechnung schriftlichen Bericht an die ordentliche GV.
14. Die Amtsdauer der Gewählten betragen zwei Jahre.

D. Mitgliedschaft
15. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die
gewillt sind, den Vereinszweck zu unterstützen.
16.Mitglieder bewerben sich durch Einreichen einer unterzeichneten
Beitrittserklärung beim Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet die GV.
17. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod oder durch Austritt.

E. Schlussbestimmungen
18. Für die Auflösung des Vereins ist die Zweidrittelmehrheit der an der
GV anwesenden Mitglieder notwendig.
19. Nach Auflösung des Vereins wird der Gebrauchsleihvertrag mit der
Gemeinde Hinwil hinfällig.
20. Das verbleibende Vermögen geht nach einer Auflösung des Vereins
an eine wohltätige Institution oder an eine Vereinigung mit ähnlichem
Zweck.
Vorliegende Statuten wurden an der Generalversammlung vom
19.04.2024 genehmigt und treten ab sofort in Kraft.

Girenbad, den 19. April 2024

Präsident: Felix Honegger

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Aktuar: Priska Camenisch

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